Leistungen

Meine Tätigkeit als Fachplanerin und Sachverständige umfasst sämtliche Leistungen für das barrierefreie Bauen. Hier finden Sie eine Auswahl der Leistungen, die ich standardmäßig anbiete:

  • ganzheitliche Beratungsleistung zum barrierefreien Bauen
  • Fachplanung Barrierefreiheit (nach AHO Schrift Nr. 40) in Ergänzung zur Objektplanung
  • fachübergreifende Einbindung der Barrierefreiheit in die Planung und Ausführung
  • Erstellung von qualifizierten Barrierefrei-Konzepten für Neu- und Bestandsbauten
  • interdisziplinäre Entwicklung von barrierefreien Rettungskonzepten
  • Bewertung baulicher Anlagen und Durchführung von Bestandsanalysen
  • fachliche Begleitung von Zertifizierungen (DGNB, BNB…) bzgl. der Barrierefreiheit
  • Erstellung von Planungsleitfäden und Anforderungskatalogen
  • Erstellung von Privat-Gutachten / gutachterlichen Stellungnahmen

Zu meinen Auftraggeber*innen zählen private und öffentliche Bauherrn ebenso wie Objektplaner, Generalunternehmer und Projektentwickler. Je nach individueller Aufgabenstellung unterstütze ich Ihr Bauvorhaben von Anfang bis Ende oder stehe für in sich abgeschlossene Beratungs- und Fachplanungsleistungen zur Verfügung. Dabei liegt mein Fokus auf öffentlich zugänglichen Gebäuden, Sonderbauten sowie umfangreichen Wohnbauprojekten.

Mit meiner langjährigen Erfahrung und Leidenschaft zu diesem Thema bin ich gerne Ihre kompetente und engagierte Ansprechpartnerin.

Barrierefrei gebaut wird schon seit vielen Jahren, dennoch hat die Barrierefreiheit in den letzten Jahren gesellschaftspolitisch an Bedeutung gewonnen, wodurch sich die Einbindung in den Planungs- und Bauprozess gewandelt hat. War es früher lediglich einer von vielen Aspekten des Bauens, der von den Planenden mitbearbeitet wurde, so ist daraus mittlerweile eine eigene Fachdisziplin entstanden, die das Ziel verfolgt, die Barrierefreiheit konzeptionell und prüffähig in den Planungs- und Bauprozess zu implementieren. Immer häufiger wird die Barrierefreiheit als eigenständiger Baustein abgebildet, sei es im Zuge von Nachhaltigkeitszertifizierungen, Förderbestimmungen oder als besonderes Qualitätsmerkmal in der Vermarktung von Immobilien. Nicht zuletzt mit dem Erscheinen eines eigenen Leistungsbildes für die Planung der Barrierefreiheit im Februar 2021 wurde die Relevanz dieses Themas für das Bauen deutlich.

Beratungs- und Fachplanungsleistungen zum barrierefreien Bauen erbringe ich ganzheitlich und objektkonkret sowie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Komponenten. Dabei findet die notwendige Differenzierung statt zwischen dem, was im Einklang mit den baurechtlichen Vorschriften zwingend erforderlich ist, und dem, was sich in Ergänzung dazu optional umsetzen lässt. Die Fachplanungsleistungen ergänzen die Objektplanung und haben eine fachübergreifende Einbindung der Barrierefreiheit in die Planung und Ausführung zum Ziel. Auf diese Weise erhalten Sie eine individuelle und auf die Belange Ihres Bauvorhabens zugeschnittene fachliche Begleitung zum Thema Barrierefreiheit.

Das qualifizierte Barrierefrei-Konzept ist ein Mehrwert für jeden Planungsprozess, denn es dient der konsistenten Umsetzung der Barrierefreiheit von der Planung bis zur Ausführung. Sämtliche relevanten und ergänzenden Anforderungen, die sich z.B. aus der Bauordnung sowie der DIN 18040 und deren Begleit-/Verweisnormen ergeben, werden kontextbezogen ermittelt und dokumentiert. Die während der Planung erarbeitete barrierefreie Lösung wird umfassend erläutert und von der Norm abweichende Ausführungen im Hinblick auf ihre Gleichwertigkeit und Eignung als Kompensation bewertet. Ein wichtiger Bestandteil meiner Barrierefrei-Konzepte ist zudem die Entwicklung einer geeigneten Rettungsstrategie für Menschen mit Behinderungen.

Durch den schriftlichen Erläuterungsbericht und die entsprechende Visualisierung in Konzeptplänen entsteht eine umfassende und übersichtliche Dokumentation der Barrierefreiheit für die betrachtete bauliche Anlage. Das Barrierefrei-Konzept findet daher als Bauvorlage im Genehmigungsverfahren ebenso Verwendung wie bei Nachhaltigkeitszertifizierungen oder Bauvorhaben mit Fördermittelvergabe. Es ist ein geeignetes Werkzeug zur Implementierung der Barrierefreiheit in den Planungs- und Ausführungsprozess, nicht nur für öffentlich zugängliche Gebäude und komplexe Sonderbauten sondern auch bei Wohnbauprojekten.

Plan eines Foyers

Beispiel für Darstellung im Barrierefrei-Plan

Die Inhalte des Konzeptes sowie die verwendete Plansprache habe ich während meiner Beschäftigung im Büro Kempen Krause Ingenieure erarbeitet, seither vielfach erprobt und regelmäßig weiterentwickelt. So wie sich das Bauen stetig verändert, sollte auch immer eine Anpassung der planerischen Instrumente stattfinden, um auf neue Erfordernisse und Aufgabenstellungen in optimierter Art und Weise reagieren zu können.

Beispiele für Piktogramme zur Darstellung der barrierefreien Maßnahme/Lösung

Mitunter verlangt es die Aufgabenstellung bestehende Gebäude hinsichtlich ihres barrierefreien Ist-Zustandes zu bewerten. Beispielsweise, wenn im Zuge einer Selbstverpflichtung die Bestandsimmobilie aufgewertet oder an veränderte Umstände angepasst werden soll. Die Bestandserfassung vor Ort sowie die Dokumentation in einem Defizitkatalog bilden dabei die Basis für die Bestandsanalyse. Ergänzend hinzu kommt die Erarbeitung von Verbesserungsmaßnahmen, die je nach Wunsch des Auftraggebers von einfachen Nachrüstungen bis hin zu aufwendigen Umbaumaßnahmen reichen können. Dabei stehen Maßnahmen zur allgemeinen Reduzierung von Barrieren ebenso im Fokus wie behindertengerechte Lösungen, die sich auf individuelle Bedarfe konzentrieren.

Häufig dient die Bestandsanalyse auch als Grundlage für die Entwicklung eines Barrierefrei-Konzeptes im Zuge einer genehmigungsrelevanten baulichen Änderung. Denn bei Änderungen im Bestand kann sich aus funktionalen Gründen auch eine Anpassung der nicht unmittelbar betroffenen Bausubstanz ergeben. Das Ergebnis der Bestandsanalyse fließt sodann in das Barrierefrei-Konzept ein.

Das Schnittstellenthema Barrierefreiheit und Brandschutz wird im Planungsprozess häufig kontrovers diskutiert, denn eindeutige sowie ganzheitliche Regelungen zur Rettung von Menschen mit Behinderungen stellen im Baurecht der Bundesländer derzeit noch ein Defizit dar. Dabei ist die Frage nach barrierefreien Rettungsmöglichkeiten nicht nur essentiell für die Planung von Gebäuden, sondern auch existenziell für die Nutzer der Gebäude. Gleichermaßen wie ein Gebäude barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar gestaltet wird, ist auch der Aspekt des Verlassens im Gefahrenfall zu betrachten. Da unterschiedliche Rettungsstrategien teils wesentliche Auswirkungen auf den baukonstruktiven und technischen Entwurf haben können, ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema in der Planung zielführend. Das Ergebnis einer zu Ende gedachten barrierefreien Planung berücksichtigt stets auch ein geeignetes barrierefreies Rettungskonzept. Das Ineinandergreifen der beiden Fachplanungen Barrierefreiheit und Brandschutz ist hierfür eine wichtige Voraussetzung. Ein hilfreiches Planungsinstrument ist zudem das qualifizierte Barrierefrei-Konzept, das sich in diesem Punkt als wertvolle Ergänzung zum Brandschutzkonzept versteht. Gerne begleite ich Ihr Bauvorhaben bei der interdisziplinären Entwicklung eines adäquaten barrierefreien Rettungskonzeptes.

Durch die sich stetig ändernde Gesetzgebung und Auslegung der Normen zum barrierefreien Bauen entsteht ein Dschungel an unterschiedlichen teilweise widersprüchlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Hier gilt es in Abhängigkeit vom baulichen Kontext sowie den gesetzlichen Rahmenbedingungen die relevanten Anforderungen zu ermitteln und entweder ihre Umsetzung im betrachteten Objekt nachzuweisen oder Defizite zu identifizieren. Mitunter kann es für ein Bauvorhaben auch erforderlich sein, die Regelungen zur Barrierefreiheit objektkonkret auszulegen, und so Sicherheit für die Planung zu gewinnen. Zu diesem Zweck kann die intensive Einzelbewertung eines bestimmten Sachverhalts hilfreich sein. Ein Gutachten oder eine fachtechnische Stellungnahme bieten in diesem Zusammenhang geeignete Bearbeitungswerkzeuge. Die Gutachtenerstellung auf Basis einer fachlich fundierten Bewertung gehört zu meinem Leistungsspektrum als Sachverständige.